Rechtsschutzkommission
Die Rechtsschutzkommission des Landesverbands Mitte entscheidet über Anträge von Mitgliedern auf Gewährung von Rechtsschutz in rechtlichen Auseinandersetzungen.
Die Kommission besteht aktuell aus fünf Mitgliedern und prüft im Einzelfall, ob die Voraussetzungen für eine Unterstützung durch den Verband vorliegen. Voraussetzung für die Gewährung von Rechtsschutz ist, dass der Rechtsstreit – gerichtlich oder außergerichtlich – hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und überörtliche Bedeutung hat.
Wird Rechtsschutz gewährt, übernimmt der Landesverband Mitte die entstehenden Kosten, insbesondere für anwaltliche Vertretung und gerichtliche Verfahren, ganz oder teilweise. Die Bewilligung erfolgt jeweils für eine Instanz; für weitere Instanzen ist ein erneuter Antrag erforderlich.
Die Grundlage für die Arbeit der Kommission bildet die Rechtsschutzordnung des Landesverbands Mitte, die am 12. Januar 1962 beschlossen wurde.
Die Rechtsschutzkommission setzt sich wie folgt zusammen für die Jahre 2025-27: