Mitglied werden
Die Mitgliedschaft im Bühnenverein ist in fünf Gruppen organisiert:
- Rechtsträger (z. B. Städte, Länder oder andere Träger von Theatern und Orchestern)
- Privattheater
- Persönliche Mitglieder der Intendant:innen-Gruppe
- Persönliche Mitglieder der Verwaltungsdirektor:innen-Gruppe
- Außerordentliche Mitglieder (z. B. Festivals oder Rundfunkanstalten)
Jedes Mitglied wird einer dieser Gruppen zugeordnet und wirkt dort an den fachlichen, strukturellen und kulturpolitischen Fragestellungen des Verbands mit.
Wie läuft die Aufnahme ab?
Die Mitgliedschaft wird beim Bundesverband beantragt und erfolgt in Abstimmung mit dem jeweiligen Landesverband.
- Die Aufnahme erfolgt auf Antrag
- Über den Antrag entscheidet das Präsidium des Bühnenvereins
- Der zuständige Landesverband wird im Verfahren angehört
Im Landesverband Mitte des Deutschen Bühnenvereins sind die Mitglieder aus Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland zusammengeschlossen.
Kontakt & Erstberatung
Für den Landesverband Mitte ist Ihre Ansprechpartnerin: